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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24569
OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 5/06 (https://dejure.org/2007,24569)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.07.2007 - 2 L 5/06 (https://dejure.org/2007,24569)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 2 L 5/06 (https://dejure.org/2007,24569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-WG § 11 Abs. 1; ; LSA-WG § 18 Abs. 2; ; LSA-WG § 32; ; LSA-WG § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; VwVfG § 38; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 1; ; WHG § 7 Abs. 1 S. 1; ; WHG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilwiderruf von Wasserrechten: Benutzung; Ermessen; Reservebedarf; Teilwiderruf; Unterschreitung; Vereinbarung; Wasserrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Teilwiderruf von Wasserrechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Zulässigkeit eines Widerrufs von Wasserrechten wegen erheblicher Unterschreitung des Umfangs der Nutzung; Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für die Erstellung eines Gutachtens; Anforderungen an die Beurteilung des erforderlichen Umfangs einer ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1993 - 3 C 64.90

    Arztrecht - Approbation - Nachschulung - Ausbildungsgang - Gleichwertigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 5/06
    Der Begriff des "im-Benehmen-mit", der eine deutlich lockerere Kooperation zwischen den Beteiligten statuiert als der Begriff des "Einvernehmens", verlangt keine Willensübereinstimmung, sondern nur, dass derjenige, mit der sich die entscheidende Behörde ins "Benehmen" zu setzen hat, informiert wird und Gelegenheit hat, seine Stellungnahme abzugeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.02.1993 - 3 C 64/90 -, BVerwGE 92, 88 [97], m. w. Nachw.; Beschl. v. 29.12.1994 - 7 AV 12/94 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 3).
  • BVerwG, 11.10.1994 - 7 AV 12.94

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 5/06
    Der Begriff des "im-Benehmen-mit", der eine deutlich lockerere Kooperation zwischen den Beteiligten statuiert als der Begriff des "Einvernehmens", verlangt keine Willensübereinstimmung, sondern nur, dass derjenige, mit der sich die entscheidende Behörde ins "Benehmen" zu setzen hat, informiert wird und Gelegenheit hat, seine Stellungnahme abzugeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.02.1993 - 3 C 64/90 -, BVerwGE 92, 88 [97], m. w. Nachw.; Beschl. v. 29.12.1994 - 7 AV 12/94 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 3).
  • VG Hannover, 17.01.2023 - 4 A 6011/21

    Bewilligung; erhebliche Unterschreitung; Fördermenge; Grundwasser

    Eine solche sachlich begründete Vorratswirtschaft darf, wenn sie wasserrechtlich bewilligt wird, nicht nachträglich über die Widerrufsvorschriften zu Nichte gemacht werden ( OVG Magdeburg, Urt. v. 12.07.2007 - 2 L 5/06 -, Rn. 49, juris; VG Würzburg, Urt. v. 18.05.2000 - W 1 K 99.655 -, Rn. 31, juris; Guckelberger, in: BeckOK UmweltR, 64. Ed. 1.10.2022, WHG § 18 Rn. 28).

    Überdies kann der Widerruf wegen erheblicher Unterschreitung des Umfangs der Benutzung nur erfolgen, soweit die Benutzung im bisherigen Umfang nicht mehr erforderlich ist ( OVG Magdeburg, Urt. v. 12.07.2007 - 2 L 5/06 -, Rn. 49, juris).

  • VG Halle, 27.06.2014 - 7 B 212/13

    Veröffentlichung von Qualitätsberichten der Heimaufsicht

    Der Begriff des "Benehmens", der eine deutlich lockere Kooperation zwischen den Beteiligten statuiert als der Begriff des "Einvernehmens", verlangt keine Willensübereinstimmung, sondern nur, dass derjenige, mit dem sich die entscheidende Behörde ins "Benehmen" zu setzen hat, informiert wird und Gelegenheit hat, seine Stellungnahme abzugeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2007 - 2 L 5/06 -, m.w.N.), möglicherweise noch, dass die Behörde darlegt, weshalb etwaigen Einwänden nicht zu folgen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. November 2004 - 1 K 345/03 -).
  • VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13

    Verfassungsmäßigkeit der und Anforderungen an die Veröffentlichung von

    Der Begriff des "Benehmens", der eine deutlich lockere Kooperation zwischen den Beteiligten statuiert als der Begriff des "Einvernehmens", verlangt keine Willensübereinstimmung, sondern nur, dass derjenige, mit dem sich die entscheidende Behörde ins "Benehmen" zu setzen hat, informiert wird und Gelegenheit hat, seine Stellungnahme abzugeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2007 - 2 L 5/06 -, m.w.N.), möglicherweise noch, dass die Behörde darlegt, weshalb etwaigen Einwänden nicht zu folgen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. November 2004 - 1 K 345/03 -).
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